EGVP Portal

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EGVP einfach erklärt


Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist eine eigene Infrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) in Deutschland. Statt Briefe per Post zu verschicken, läuft die Kommunikation hier digital, geschützt und rechtsverbindlich. Das Besondere am EGVP: Nachrichten kommen schnell an, sind vor fremdem Zugriff geschützt und lassen sich jederzeit nachweisen.

Kurz gesagt: EGVP ermöglicht die digitale Kommunikation mit Gerichten und Justizbehörden - für Unternehmen, Behörden, Fachkräfte und Bürger.

Auf diesem Portal erfahren Sie alles Wissenswerte über das EGVP, seine Funktionsweise, die verschiedenen Postfächer, Einsatzmöglichkeiten und Vorteile.

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Welche Postfächer gibt es im elektronischen Rechtsverkehr?

Im elektronischen Rechtsverkehr stehen verschiedene Postfächer zur Verfügung. Sie richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und haben jeweils eigene Funktionen. Manche Postfächer sind verpflichtend, wie bspw. beBPo für Behörden oder eBO für professionelle Verfahrensbeteiligte, andere können freiwillig genutzt werden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die gängigen Postfachtypen sowie ihre jeweilige Funktion:

eBO

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach steht Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen offen, die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen möchten. Seit 2025 sind professionelle Verfahrensbeteiligte zur Nutzung verpflichtet. 

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beBPo

Verpflichtend seit 1. Januar 2018, wird das besondere elektronische Behördenpostfach von Behörden, Körperschaften und öffentlichen Einrichtungen hauptsächlich für den digitalen Versand und Empfang von Verwaltungsakten genutzt.

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beA

Das besonderes elektronisches Anwaltspostfach ist für alle zugelassenen Anwaltskanzleien verpflichtend und ermöglicht die sichere Kommunikation mit Gerichten, Behörden und anderen Kanzleien.

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beN

Über das besonderes elektronisches Notarpostfach wickeln Notarstellen ihre digitale Kommunikation mit der Justiz ab, beispielsweise bei Beurkundungen oder Registeranmeldungen.


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beSt

Steuerberatungskanzleien nutzen das besondere elektronische Steuerberaterpostfach für eine geschützte Kommunikation mit Justiz, auftraggebenden Personen und Behörden.


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MJP

Das sogenannte "Mein Justizpostfach" richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch berufliche Anwender, die kein eigenes Fachpostfach haben, aber digitale Mitteilungen empfangen und versenden.

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Was ist das EGVP?


Beim EGVP handelt es sich um eine digitale Infrastruktur, die den Austausch von Dokumenten im Rechts- und Verwaltungsbereich möglich macht. Ziel ist es, die Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) zu beschleunigen und zu vereinfachen. Da die Infrastruktur auf den höchsten Sicherheitsstandards basiert, sind vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff konsequent geschützt.

Im Mittelpunkt steht die sichere Übermittlung von Nachrichten, sodass Gerichte, Behörden und weitere Beteiligte digital zusammenarbeiten können. Je nach Bedarf haben auch Kanzleien, Organisationen, Unternehmen oder Privatpersonen Zugang zu passenden Postfächern.

Die Vorteile des EGVP


Das EGVP bringt für Behörden, Gerichte und deren Kommunikationspartner viele Vorteile mit sich:

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Rechtsverbindlichkeit: Wer Nachrichten über das EGVP verschickt, erfüllt die Vorgaben der elektronischen Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) und stellt sicher, dass sie rechtswirksam ankommen.

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Schnelligkeit: Dokumente werden nahezu in Echtzeit digital übertragen, unabhängig von Öffnungszeiten oder Postwegen.

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Sicherheit: Das System überträgt Daten verschlüsselt, sodass Unbefugte keinen Zugriff haben.
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Effizienz: Durch die digitale Übermittlung entfallen Papierverbrauch, Druckkosten und manuelle Verarbeitungsprozesse.
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Nachvollziehbarkeit: Jede versendete Nachricht wird protokolliert und kann jederzeit nachverfolgt werden.
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Wie funktioniert das EGVP?


Das EGVP basiert auf einem speziellen Protokoll, welche als Schnittstelle für den sicheren Datenaustausch dient. Der Ablauf lässt sich in vier Schritte unterteilen:

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Registrierung

Wer das EGVP nutzen möchte, richtet ein passendes Postfach ein. Nach der Registrierung steht das Postfach in der EGVP-Infrastruktur bereit.

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Nachrichten erstellen

Im Postfach können die Nutzer Dokumente versenden. Es wird automatisch eine Signatur (VHN) angebracht, sodass die Echtheit jederzeit überprüfbar ist.

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Versand

Die Nachricht wird verschlüsselt übertragen und erreicht innerhalb kurzer Zeit das vorgesehene Postfach.

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Empfang

Eingehende Nachrichten können im eigenen EGVP-Postfach entschlüsselt, geöffnet und weiterverarbeitet werden.

Was wird für die Nutzung des EGVP benötigt?


Um das EGVP nutzen zu können, werden folgende Voraussetzungen benötigt:

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EGVP-Software: Die Infrastruktur der Postfächer, über die sich Nachrichten sicher verschicken und empfangen lassen, wird von Software-Anbietern zur Verfügung gestellt.

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Zugangsdaten: Wer ein Postfach anlegt, erhält persönliche Daten, um sich zu authentifizieren und das Postfach freizuschalten.

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Signaturzertifikate: Für den rechtswirksamen Versand von Dokumenten ist eine elektronische Signatur erforderlich.
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Technische Ausstattung: Ein Computer mit Internetzugang. Sofern die Signatur über eine Signaturkarte (z.B. beA-Karte) aufgebracht wird, benötigen Sie zusätzlich ein Kartenlesegerät.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie das EGVP einrichten.

EGVP und der elektronische Rechtsverkehr


Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist ein zentrales Instrument für eine sichere, effiziente und rechtsverbindliche Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr. Es erleichtert den Austausch von Dokumenten und spart durch digitale Prozesse Zeit und Kosten. Mit seinen höchsten Sicherheitsstandards und den verschiedenen Postfächern für unterschiedliche Zielgruppen leistet das EGVP einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Justiz und Verwaltung in Deutschland.

Egal, ob Rechtsanwalt, Behörde oder Unternehmen: Das EGVP bietet allen eine zukunftssichere Lösung für die digitale Justizkommunikation.

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